Angela Merkel wird zum Rücktritt aufgefordert von CDU-Mitgliedern
Strafgesetzbuch § 129
Bildung krimineller Vereinigungen (CDU, SPD, Grüne, AFD, FDP usw,)
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist
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2 months ago 00:45:21 1
Deutschland schaltet ab: Der Atomausstieg und die Folgen | DokThema | Doku | BR