Die Preuen besitzen den Schlssel zum Weltfrieden

Es ist unstreitig, dass der am gemäß Art. 68 der Reichsverfassung ausgerufene Kriegszustand (siehe Reichsgesetzblatt 4417 links) zu keinem Zeitpunkt legitim beendet wurde: Mit dem Putsch vom 9. November 1918 wurde die legitime Staatsgewalt beseitigt, mit der von Revolutionstruppen am 12. November 1918 erzwungenen Amtsübergabe des Reichskanzlers Max von Baden an Friedrich Ebert wurde ein gewaltsamer Verfassungsbruch herbeigeführt, die Staatlichkeit kam damit zum Erliegen. Ein Waffenstillstand wurde in der Folge geschlossen, der Vertrag von Versailles im Jahre 1919 wurde nicht vom verfassungsmäßigen völkerrechtlichen Vertreter des Deutschen Reiches unterzeichnet, der sog. zweite Weltkrieg stellt aus juristischer Sicht nur die Beendigung des Waffenstillstandes von 1918 dar. Verfassungsgemäß ist nur der Deutsche Kaiser zur völkerrechtlichen Vertretung des Reiches legitimiert – er hat den Kriegszustand ausgerufen, nur er kann ihn wieder beenden (Artikel 11 der Reichsverfassung). Keine ZEICHEN mehr...
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