2024-08-14_1-2_1981 FILM REANACTMENT _ FRANZ-DEUTSCH-KRIEG _ später über das Angebot KARL VON BÖHMEN für den Großvater

ANDERS ALS DER INHALT DES FILMS, ZUM GENERELLEN THEMA ABER WICHTIGE BEMERKUNG UND ANZEIGE/NACHFRAGE! Ein wenig überaltet erscheint dieser FILM, immerhin schon zwei Monate alt, es gibt inzwischen teilweise möglicherweise bessere Deutungen (heute erst hochgeladen) von der KENNTNISLAGE immer noch wandelbar (trotzdem mit wichtige DETEKTIVSPUREN ZU DIESEM HISTORISCHEN VERSCHIEBUNGSFALL auch in diesem ersten Teil, da sollte wohl KARL als “von Böhmen“ finanziell “angezapft werden“, unbekannt, ob er das überhaupt angenommen hatte), also bitte beachten, der Inhalt ist heute schon zwei Monate alt, bisher wegen DIGITALFEHLER IM FILMMATERIAL bisher nicht hochgeladen, es könnte dort zudem das (neu jetzt mit einer Zeitungsmeldung gesicherte, aber noch unklar, ob es die einzigste “Rückkehr“ gewesen ist !?) DATUM DER RÜCKKEHR VON ÖSTERREICH NACH BRAUNSCHWEIG ODER BLANKENBURG DES “HERZOGENPAAR“, bisher noch falsch angegeben ggf., erst vor ein paar Tagen hatte ich errechnen können, daß meine Mutter ELSE-VIKTORIA WOHL ERST WÄHREND DER NAZI-ZEIT 1933 ILLEGAL VERDRÄNGT WURDE, irgendwie scheint es seitdem eine Menge Fälle wegen des BRAUNSCHWEIG-Erbes vor Gerichten zu geben, könnte der schlimme Verdacht stimmen, daß man sich damit das Unrecht, sich mit diesem Besitz zu versehen, “legitimieren“ lassen könnte? das würde sowohl für privat als auch andere “gelten“?, ABER “aus diesem unrechten Gut BRAUNSCHWEIG-BLANKENBURG kann man sich kein Eigentum generieren, ... BITTE BEACHTEN! ... warum sonst hatte es in einer mir damals in den 80ern zu Gesicht gekommenen TESTAMENTS-AUSSAGE geheißen, der 1953 verstorbene Herzog hätte das Vermögen der KAISERTOCHTER vermacht (ws seine “amtierende“ doch dann nicht war?), ... kann das bedeuten, daß der Herzog “es offener nicht sagen durfte“?, kann es sein, daß die “an die Stelle getretene“ und dann “ohne Legitimation“ versehene “Amts-Trägerin“ HERZOGIN (1980 gestorbene) “VON HANNOVER“ DORT ES NUR DURCH DIE MACHTHABER SO LANGE AUSGEHALTEN HATTE? ... die “neuen Regierenden“ das dann auch nach 1945 und dann auch bis zumindest 1980 (Bürgermeister Schröder?) das nicht anders “angehen wollten“? WOFÜR WAR(EN) “ALBRECHT“ IN DIESER ZEIT VERANTWORTLICH? Denn ich war ca. 1980 selbst persönlich mit in der hannoveraner Polizei-Stelle gewesen, wo eine erneute Anzeige gegen die ECHTHEIT (“sie sei nicht das Original“) DER HERZOGIN aufgenommen wurde (schon mit der Bemerkung des “aufnehmenden Polizisten“, “das würde wohl wieder im Kreis gehen“, d.h. politisch “nicht erwünscht“?). Kann das sein, daß die Politik das “Weisungsrecht“ “NEGATIV“ UND DAMIT ILLEGAL! HANDHABT? Denn das Weisungsrecht soll die Untersuchung einer Kriminaltat anweisen und dient nicht dazu, diese zu verhindern! Gruß, DIET. JOH. FRIEDRICH N.,
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