Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat das Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach einer in Mannheim veröffentlichten Entscheidung zu einem Eilantrag greift das Beherbergungsverbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein und ist daher voraussichtlich verfassungswidrig.
Die Antragsteller kommen aus dem als Hotspot geltenden Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht
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5 months ago 00:02:07 1
Klatsche für Faeser: Gericht kippt Compact-Verbot! - HISTORISCH!
6 months ago 00:32:02 1
‼️☄️ 💪 Compact: Deshalb durfte Stephanie in Berlin nicht reden | Sieg vor Gericht