Gericht kippt Baden-Württembergs Beherbergungsverbot

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat das Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach einer in Mannheim veröffentlichten Entscheidung zu einem Eilantrag greift das Beherbergungsverbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein und ist daher voraussichtlich verfassungswidrig. Die Antragsteller kommen aus dem als Hotspot geltenden Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht
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