Hunderttausende Traktoren und wahrscheinlich über eine Million Menschen haben am sogenannten “Bauernprotest“ teilgenommen. Doch schon seit Längerem hält sich das Gerücht, dass dieser “Generalstreik“ verboten sei. Stimmt das? Wie ist die rechtliche Lage tatsächlich? Paul Klemm hat dazu Tobias Gall (Anwalt für Arbeitsrecht) interviewt.
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