„Die Wahl müsste in Berlin dringend wiederholt werden“ | Viertel nach Acht

In Berlin durften bei der Bundestagswahl auch Minderjährige abstimmen – obwohl sie gar nicht wahlberechtigt sind! Wie die WELT berichtet, wurden mehreren Jugendlichen nicht nur Wahlzettel für die Bundestagswahl, sondern auch für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zum Volksentscheid ausgehändigt. ▶︎ Ein illegaler Vorgang, denn: Die Teenager hätten nur bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen abstimmen dürfen. Dafür muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Für die anderen Wahlen sind Bürger erst mit 18 Jahren wahlberechtigt.
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