Der Wert der Freiheit (Rückblick auf September 2020)

Der Bundestag hat die Haftentschädigung neu geregelt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen nahm er am Donnerstag, 10. September 2020, einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (19/17035) an. Die AfD und die Linksfraktion stimmten gegen den Entwurf, die FDP enthielt sich. In zweiter Beratung hatte der Bundestag zudem einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/22205) zu dem Bundesratsentwurf ab. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/15785) ab. Keine Mehrheit fanden auch Anträge der FDP zur Entschädigung von zu Unrecht Inhaftierten (19/17744) und einen Antrag der Linken für eine Neuregelung der Haftentschädigung (19/17108) ab. Den Antrag der FDP unterstützte neben den Antragstellern die Linksfraktion, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten. Die Grünen enthielten sich. Dem Antrag der Linken stimmten neben den Antragstellern nur noch die Grüne
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