Verurteilt: Bezug auf Nürnberger Kodex strafbar

❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️ Mittwoch, Amtsgericht Bergheim Es war nach dem #ersten #Verhandlungstag vor einigen Wochen #vorhersehbar: Nach #Ansicht des #Strafrichters am #AG #Bergheim stellt eine #Bezugnahme auf den #Nürnberger #Kodex von 1947 eine #tatbestandliche #Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Dabei war die heutige #mündliche #Begründung des #Gericht so ungewöhnlich, dass dieses #Verfahren mit ziemlicher #Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück #Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine #Bezugnahme auf den #Nürnberger #Kodex von 1947 im Rahmen des #Tatbestandes der #Volksverhetzung als #strafbar angesehen worden. Was dahinter steckt und vor allem wie die #Begründung des #Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich hier im #Video.
Back to Top