Dr. Roland Hartwig - Das Versagen Der Politischen, Selbsternannten, Selbstsüchtigen Und Anti...
deutschen Eliten (19-03-2019)
Roland Hartwig (* 22. September 1954 in Berlin) ist ein deutscher Politiker (AfD) und Rechtsanwalt. Seit 2017 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages.
Leben und Beruf:
Nach dem Abitur 1973 in Heilbronn leistete Hartwig seinen Wehrdienst ab und begann 1974 ein Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, das er 1979 mit dem 1. Staatsexamen beendete. Das anschließende Referendariat schloss er 1982 mit dem 2. Staatsexamen ab. Von 1980 bis 1984 war er Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau. 1984 wurde er an der Universität Freiburg mit der Arbeit „Vorteilsgewährung und Bestechung als Wirtschaftsstraftaten“ zum Dr. jur. promoviert. 1984 trat er in die Rechtsabteilung der Bayer AG in Leverkusen ein. 1997 übernahm er dort die Leitung der zentralen Patentabteilung und 1999 als Chefsyndikus die weltweite Verantwortung für den Bereich Recht und Patente des Bayer-Konzerns. 2016 trat er in den Ruhestand ein und ist seitdem als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
Roland Hartwig ist verheiratet und hat fünf Kinder. Im Herbst 2017 zog er von Bergisch Gladbach nach Königswinter um.
Partei:
Hartwig trat im Mai 2013 in die AfD ein, weil ihm laut Die Zeit CDU und FDP zu weit nach links gerückt waren. Von Juni 2016 bis September 2017 gehörte er dem AfD-Vorstand im Rheinisch-Bergischen Kreis an. Seit Februar 2020 ist er Mitglied im AfD-Vorstand im Rhein-Sieg-Kreis.
Seit 2018 leitet Hartwig eine Arbeitsgruppe zum Umgang der AfD mit einer möglichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Im Dezember 2020 wurde Hartwig durch einen Beschluss des AfD-Bundesvorstands als Leiter der Arbeitsgruppe abgesetzt. Hartwig sei zuletzt damit aufgefallen, den aus der Partei ausgeschlossenen Andreas Kalbitz verteidigt zu haben.
Bei der Kommunalwahl 2020 trat er für AfD als Oberbürgermeisterkandidat in Leverkusen an.
Ende Februar 2021 brachte eine Gruppe niedersächsischer AfD-Vertreter auf einem AfD-Konvent den Antrag ein, Hartwig wieder in sein Amt als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verfassungsschutz einzusetzen. Mit 27 zu 22 Stimmen verabschiedete der Konvent den Antrag, in dem nicht nur der Bundesvorstand zur Korrektur der Absetzung aufgefordert wurde, sondern Hartwig auch für seine „bisherigen Leistungen ausdrücklich Dank und Anerkennung“ ausgesprochen werden. Das wurde als Angriff gegen Jörg Meuthen und dessen Kurs gewertet.
Abgeordneter:
Hartwig ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und gehört dort dem Auswärtigen Ausschuss sowie dem Ältestenrat an. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und im Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung.
Hartwig wurde bei der Bundestagswahl 2017 über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag gewählt. Als Direktkandidat im Rheinisch-Bergischen Kreis erreichte er 7,2 % der Erststimmen.
Positionen:
Hartwig bezeichnete sich selbst als liberal-konservativ[9] und unterstützte bis zu deren Austritt aus der AfD den Kurs von Frauke Petry. Hartwig ist von der Bedeutung des menschlichen Anteils am Klimawandel „nicht überzeugt“ (Die Zeit).
Hartwig veröffentlichte eine Handreichung zum Umgang mit dem Verfassungsschutz, mit der festgeschrieben werden soll, was AfD-Mitglieder öffentlich äußern dürfen. Die Handreichung enthält eine umfangreiche Liste von Positionen, Äußerungen und Begriffen, die Parteimitglieder nicht mehr äußern dürfen; andernfalls drohen ihnen Parteiordnungsverfahren bis hin zu Parteiausschlussverfahren. Unter anderem soll es AfD-Mitgliedern unter Androhung von Parteiordnungsverfahren fortan untersagt sein, „Phänomene wie Zwangsheiraten, Ehrenmorde, Jugendgewalt und Terrorismus ’ausschließlich und undifferenziert’ mit dem Islam in Verbindung zu bringen“. Auch Forderungen nach der Verweigerung dauerhaften Aufenthaltsrechts für Migranten oder der Rückgängigmachung von Einbürgerung sind untersagt.
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