Zwingend

Meine Damen und Herren, der heutige Fall spielte beim Bundesarbeitsgericht am und was ist geschehen? Ein Arbeitnehmer hat ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber bekommen, aber eben mit einer Schlussformel, die ihm nicht so getaugt hat. Was heißt das jetzt genau? Sie stellen sich vor, ein Zeugnis bestehend aus zwei Seiten, und die letzten Sätze sind ungefähr so formuliert: “Herr xy verlässt das Unternehmen aus eigenem Wunsch, wir wünschen Herrn xy für seinen beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.“ Das wäre die Schlussformel. Die gibt es natürlich auch anders formuliert, mit weiteren Zusätzen, aber um diese Formel geht es jetzt. Diese Schlussformel fand der Arbeitnehmer nicht so schick, er hätte sie gerne noch ein bisschen auffrisiert, ein bisschen schöner gemacht, damit der neue Arbeitgeber, wenn er das liest, begeisterter ist. Und das ging jetzt bis zum Bundesarbeitsgericht. Kann
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