Urteil gegen Martin Ismail: Google Fonts Abmahnung war rechtswidrig!

Am hat das Landgericht München I (Az.: 4 O 13063/22) den Google Fonts Abmahner Martin Ismail auf meine negativen Feststellungsklage hin am antragsgemäß verurteilt. ___ Inhalt _____________________ Ein Herr Martin Ismail hat zusammen mit seinem Rechtsanwalt Kilian Lenard im Herbst 2022 die wohl gigantischste Abmahnwelle losgetreten. Mit Sicherheit hat er innerhalb weniger Wochen eine sechsstellige Zahl an Abmahnschreiben versendet, ich mutmaßte ja, dass es die Millionenmarke überschritten hat. Er hat mit einem Crawler gezielt im Quellcode von Websites nach Code gesucht, der darauf schließen lässt, dass Google Fonts dynamisch eingebunden werden. Mit meiner negativen Feststellungsklage begehre ich die Feststellung, dass der Google Fonts Abmahner Martin Ismail ❌ keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und ❌ keinen Anspruch auf Unterlassung hat. Ich stütze mich dabei auf das Argument des Rechtsmissbrauchs. Wer massenhaft Verstöße erst selbst herbeiführt, indem er mit einem Crawler im Quelltext der jeweiligen Seite nach dynamisch eingebundenen Google Schriftarten sucht, braucht sich nicht wundern, wenn dann seine IP-Adresse an ein Unternehmen in den USA übermittelt wird. Wie das Landgericht München I entschieden hat, erkläre ich dir genau in diesem Beitrag. 📌 Urteil als PDF herunterladen: 📝 Blog-Artikel zum Thema: Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 🔹 ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Calendly: (Termin selbst buchen) 📞 Telefon: 089/286 34 351 📧 E-Mail: @ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #datenschutz #dsgvo #abmahnung #martinismail #kilianlenard
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