ASYL IN DEUTSCHLAND: Fehler im System? Viele Flüchtlinge nutzen einen Trick beim Antrag aus
ASYL IN DEUTSCHLAND: Fehler im System? Viele Flüchtlinge nutzen einen Trick beim Antrag aus
In der Migrationsdebatte fordern vor allem Union und FDP, die Leistungen für Asylbewerber zu kürzen. Zudem verlangen die Bundesländer eine Umstellung von Geld- auf Sachleistungen. Welche Leistungen Geflüchtete normalerweise bekommen und in welcher Form:
In der Erstaufnahme-Einrichtung
Asylsuchende haben in den ersten Monaten nach Ankunft in Deutschland Anspruch auf “Grundleistungen“. Zu diesen gehören nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen zur Deckung des “notwendigen Bedarfs“ an: Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Dies erhalten sie in der Regel in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer. Der “notwendige Bedarf“ wird hier zumeist durch Sachleistungen gedeckt.
Zusätzlich erhalten Geflüchtete Leistungen für den “notwendigen persönlichen Bedarf“ des täglichen Lebens. Dieser soll laut Gesetz ebenfalls durch Sachleistungen gedeckt werden - “soweit dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist“. Falls dies nicht möglich ist, können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen gewährt werden.
Bekommen sie den “notwendigen persönlichen Bedarf“ vollständig als “Taschengeld“ ausgezahlt, sind dies bei Alleinstehenden 182 Euro. Union und FDP sowie die Länder fordern hier statt einer Bargeldauszahlung die Einführung einer bundesweit einsetzbaren Bezahlkarte. Damit sollen Rücküberweisungen in die Herkunftsländer der Geflüchteten ausgeschlossen und ein möglicher Anreiz zur Flucht nach Deutschland beseitigt werden.
Außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen
Ziehen Asylsuchende aus den Aufnahmeeinrichtungen aus, sind sowohl für den “notwendigen Bedarf“ als auch den “notwendigen persönlichen Bedarf“ vor allem Geld- statt Sachleistungen vorgesehen. Alleinstehende erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für beides zusammen 410 Euro, Paare 738 Euro.
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