Claudia Roth wird vorgeführt - Kennt das Grundgesetz nicht

Die Grünen-Politikerin Claudia Roth wird von Cicero Journalist Alexander Kissler blamiert, denn sie weiß nicht, dass im Artikel 16a (2) das Asylrecht für Bürger europäischer Mitgliedsstaaten begrenzt wird. Artikel 16: Zitat: “(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.“
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