Was ändert sich mit dem revidierten Epidemiengesetz?

Information von/auf der Seite des Vereins Aerzteschutz! Machtabgabe an BAG und WHO mit dem rev. EpG! Das BAG schreibt auf seiner Homepage: Die Schweiz ist Mitglied der WHO. (...) Ihre Kompetenzen tangieren in keiner Weise die hoheitliche Autonomie der Schweiz. Dies stimmt mit der wirklichen Sachlage des revidierten EpG nicht überein: Die Schweiz verliert ihre hoheitliche Autonomie, gemäss Art. 6, §1b: Eine besondere Lage liegt vor, wenn: die Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgestellt hat, dass eine gesundheitliche Notlage von internationa­ler Tragweite besteht und durch diese in der Schweiz eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht. Im 2009 hatte die WHO die höchste Pandemiestufe für die Schweinegrippe ausgerufen. Es bestand jedoch zu keinem Zeitpunkt eine ernsthafte Bedrohung -- schweizweit starben 20 Personen (bei einer normalen Grippe jährlich bis zu 1000 Personen). 13. Mio. Impfdosen wurden auf Anraten der WHO gekauft, 10,5
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