Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrechtsreform von 2020 als verfassungskonform

Die 2020 verabschiedete Wahlrechtsreform der großen Koalition ist laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit scheiterte die Klage von FDP, Grünen und Linken, die damals in der Opposition waren. Das Urteil ist insbesondere für eine mögliche Wiederholungswahl in der Bundeshauptstadt von Bedeutung. Mehr dazu lesen Sie hier:
Back to Top