Urteil vor Gericht: Söders Kreuzerlass ist rechtens | BR24

In Bayern darf weiter im Eingangsbereich jedes staatlichen Dienstgebäudes ein Kreuz hängen. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den umstrittenen Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder aus dem Jahr 2018 bestätigt. Hier geht’s zu unserer BR24-Website: BR24-Facebook: BR24-Twitter: BR24-Instagram:
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