Bund und Länder beschließen Corona-Lockerungen | DW Nachrichten

In einem ersten Schritt sollen zunächst die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sowie 2G-Regeln im Handel fallen. Masken müssen in Geschäften aber weiterhin getragen werden. Ab 4. März soll dann in einem zweiten Schritt für Gastronomie und Hotels wieder die 3G-Regel gelten (geimpft, genesen, getestet), womit auch Ungeimpfte wieder Zutritt hätten. Diskotheken und Bars sollen öffnen können. Für Großveranstaltungen gelten dann neue Obergrenzen. So dürfen dann zum Beispiel draußen in Fußballstadien bis zu Zuschauer dabei sein. Für Innenräume gilt eine maximale Auslastung von 6000 Menschen. Der letzte und größte Schritt erfolgt demnach am 20. März. Dann sollen alle schwerwiegenden Corona-Beschränkungen fallen. Das heißt zum Beispiel: Keine Beschränkungen der Zuschauerzahlen bei Veranstaltungen und keine Testpflicht für Ungeimpfte beim Restaurantbesuch. Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie in Bussen und Bahnen soll hingegen bleiben. DW Deutsch Abonnieren:
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