LOCKDOWN LEGAL: “Ich bin schockiert! Freibrief für alle denkbaren Maßnahmen!“ - Verfassungsrechtler

LOCKDOWN LEGAL: “Ich bin schockiert! Freibrief für alle denkbaren Maßnahmen!“ - Verfassungsrechtler Die bundesweite Corona-Notbremse mit ihren massiven Grundrechtseinschränkungen war laut Bundesverfassungsgericht zur Eindämmung der Pandemie verhältnismäßig und verfassungsgemäß. Der Staat dürfe zum Gesundheits- und Lebensschutz der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems - alles „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ - sowohl Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen als auch Schulschließungen veranlassen, entschieden die Karlsruher Richter in zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen (AZ: 1 BvR 781/21, 1 BvR 971/21 und weitere). Die Verfassungsrichter betonten, dass die Grundrechtseingriffe mit Ausnahmeregelungen abgemildert worden seien. Konkret ging es um das am 23. April 2021 in Kraft getretene und bis Ende Juni 2021 ausgelaufene „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, die sogenannte Bundesnotbremse. Da die I
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