2023-10-06 _ Breslau-Friends - Rechtsstaatsverstndnis ohne Trumerei, sagte angeblich FJU im Film Kolberg

Hier wird eine aktuelle Zeitungs-Meldung kommentiert, die lautete: “Keine Rückkehr eines Richters wegen Befangenheit“ (genaue Begründung ist abzuwarten). ... kommentiert aus der Perspektive meiner Erziehung zur Rechtsstaatlichkeit; angedeutet war mir gesagt worden, dass meine Mutter . am Rande beteiligt gewesen sei am Grundgesetz der B.R. Deutschland, das verhandelt worden sei auch unter großer Beachtung der Alliierten, vor allem um die Entkräftigung und Aushöhlung des Rechts so wie “zwischen 1933-45“ niemals mehr neu aufkommen zu lassen. Das Hauptanliegen meiner Mutter . sei gewesen, den Zusatz “die Würde des Menschen ist unantastbar“ aufzunehmen, denn das Übertreten dieses Grundsatzes hätte zur Menschenrechts-Katastrophe überhaupt erst führen können. “Unantastbar“ soll bedeuten, “nicht einmal daran denken, es zu tun“. Nicht, dass ich schon Alarm schlagen wollte, aber wenn es um richtungsweisende Urteile geht, dann würde auch . und . zumindest hellhörig geworden sein. Meine drängende Frage lautet: kann man sicherstellen, dass Richter ganz sicher “ohne Ansehen der Person“ ihr Recht sprechen? Das ist auch auch für mich grundsätzlich wichtig. Es geht heute um einen Richter, der aktiver Politiker (mit Mandat) geworden war und nun nach einem Urteil wohl nicht mehr in das alte Dienst-Verhältnis zurückkehren können wird. Ich bin gespannt auf die genaue Urteilsbegründung, die noch nicht vorzuliegen scheint. Grundsätzlich muss zudem die richterliche Unvoreingenommenheit gewahrt bleiben, aber auch die Richter dieses Dienstgerichtes werden sich dann daran zu messen haben (ist deren Parteilmitglieschaft schon thematisiert worden? hoffentlich nicht). Hier ist nur ein öffentliches Nachdenken über die möglichen Folgen (für die geltende Rechtsprechung?), man sollte selbst nachsehen, was der Richter-Status noch für weitere Pflichten mit sich bringt, allerdings wäre es aus meiner Sicht zu bedauern, wenn dann - z.B. darüber hinaus auch bei Behördenangestellten? also für andere im Staats-Dienstverhältnis-Stehenden - sich dadurch von einer aktiven politischen Betätigung abhalten lassen würden (einen Rechts-Kommentar zum Urteil habe ich bisher nicht finden können, ist auch dazu schon der Mut zum Diskurs bereits abgekühlt? was ich bedauern würde). Ich gehe noch einmal kurz darauf ein, dass meine Mutter . laut einer häuslichen Vier-Augen-Befragung (das hat für andere also nur Legendenstatus) sich für eine Beteiligung von Frauen an der Ausarbeitung des Grundgesetzes (dem GG der B.R. Deutschland) damals eingesetzt hatte (und dass diese Frauen nicht allzu oft vor der Tür haben sitzen müssen, was leider gelegentlich stattfand, man hatte diese dann einfach aus dem Raum geschickt). Wer meine Mutter . gekannt hatte, der weiß, dass sie als selbstbewußt galt (ich habe sie eher als sehr vorsichtig in Erinnerung); aber mich hätte ihr überdurchschnittlicher Einsatz auch nicht allzu sehr gewundert (auch den Aufbau der Banken soll sie irgendwie “begleitet“ haben, wahrscheinlich durch Aufbauen von Beziehungen?), allerdings hatte mich schon gewundert, dass die Ausarbeitung des Grundgesetzes in den 80er-Jahren in der Öffentlichkeit nicht allzu groß thematisiert worden war; im Kontrast dazu hatte das die Alliierten SEHR interessiert; auch diese hatten sich im übrigen dann sogar selbst verpflichtet, sich an dieses GG zu halten (leider wurde einiges dann im englischen oft mit “shall“ wiedergeben; auch nach meiner Auffassung sollte hier die verbindlichere deutsche Version gelten, unklar, ob sich diese Sichtweise durchgesetzt haben könnte?), denn das Grundgesetz ist nicht nur eine Sammlung von Glaubenssätzen, sondern gibt regelrecht Garantien (leider an einigen Stellen nach den 90ern etwas ausgedünnt?). Gruß, . (N). 2023-10-06
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